Energie

Stand: 17. März 2024

Die Grünen sind klar dafür, den Weg der Versorgung mittels erneuerbarer Energien weiter zu beschreiten. Die flächendeckende, dauerhafte und zukunftsfähige Versorgung kann nur durch einen Mix der verschiedenen regenerativen Energieformen gelingen. Hierfür gilt es zu prüfen, wo und wie in unserer Region auf verträgliche und effiziente Art und Weise Tiefengeothermie, Freiflächenphotovoltaik, Windkraft und andere Energiequellen wie z. B. Biogasanlagen realisiert werden können. Diese Aufgabe nimmt der Regionalverband Mittlerer Oberrhein wahr.

Im Bereich des Regionalverbandes werden die unterschiedlichen Energieträger in den Gemeinden sichtbar sein. So wie jahrzehntelang die markanten Kühltürme Teil der Kulisse der Stadt Philippsburg waren, werden künftig z. B. in Graben-Neudorf und Dettenheim Tiefengeothermieanlagen Teil der Landschaft sein. In anderen Gemeinden verändern Freiflächenphotovoltaik- oder schwimmende Photovoltaikanlagen an einigen Stellen das Bild. Und in weiteren Gemeinden werden Windräder das Erscheinungsbild beeinflussen. Wir kennen dies bereits beispielsweise von der anderen Rheinseite bei Hatzenbühl/Rheinzabern. Die Windräder zählen dort mittlerweile zum normalen Erscheinungsbild. Jede Gemeinde wird sich hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Veränderungen einstellen. Dieser Weg wurde bereits vor 13 Jahren eingeschlagen, als die damalige Bundesregierung den Atomausstieg beschlossen hat.

Aktuell lässt der Regionalverband prüfen, welche Flächen als Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen werden können. Hierbei werden Einflüsse auf die Schutzgüter wie Mensch, Boden oder Flora und Fauna ausführlich geprüft. In den Steckbriefen zu den beabsichtigten Vorranggebieten ist gut veranschaulicht, wie diese bewertet wurden.

Allerdings wurde in der Vergangenheit über die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen an Orten diskutiert, die heute nicht mehr in der Betrachtung des Regionalverbandes enthalten sind. Hier muss aus unserer Sicht umfassend und nachvollziehbar dargelegt werden, welche Flächen im Rahmen der Untersuchung herausgefallen sind – und weshalb. Nur mit einer transparenten Darstellung lässt sich Akzeptanz schaffen und ein für Ubstadt-Weiher verträglicher Ort gefunden werden.

Wenn es nach Klärung der Standortfrage zur Realisierung von Windkraftanlagen auf Ubstadt-Weiherer Gemarkung kommt, gelten aus unserer Sicht folgende Prämissen:

  • Sorgfältige Auswahl der Windkraftvorranggebiete gemäß Kriterienkatalog.
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände zu Wohngebieten ist oberstes Gebot.
  • Einsatz von bedarfsgesteuerter Nachterkennung: die Leuchtfeuer bzw. die roten Blinklichter werden nur aktiviert, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert.
  • Beim Flächenverbrauch soll gelten: Nutzung von unbewaldeten Flächen vor schützenswerten Waldflächen. Steht dies im Zielkonflikt mit einer Flächenausweisung sehr nah an Wohngebieten, ist dem Schutzgut Mensch Vorrang zu gewähren.
  • Wenn Waldflächen (temporär) gerodet werden müssen, ist im selben Umfang auf Gemeindegebiet aufzuforsten.
  • Neben dem Klimaschutz ist für uns Grüne der Naturschutz ein enorm wichtiges Thema, das bei allen Zwängen nicht zu kurz kommen darf.  Unsere Erwartungshaltung ist in dieser Hinsicht klar: Alle technischen Fortschritte, die dem Artenschutz dienen wie z. B. automatische Abschaltungen in Abhängigkeit von Tierverhalten, sind an Windrädern auf unserer Gemarkung vorzusehen.
  • Einnahmemöglichkeiten für Gemeinde / Bürger*innen schaffen: Realisierung von Windkraftanlagen auf gemeindeeigenem Gebiet zur Einnahme von Pacht.
  • Günstige Stromtarife für die Bürger*innen, die Gemeinde und die Unternehmen.
  • Investitionsmöglichkeit in Windräder vor Ort durch die Möglichkeit der Beteiligung in einer Bürgerenergiegenossenschaft („Bürgerwindräder“).

Die Windkraft ist zusammen mit der Photovoltaik ein wesentlicher Baustein der Energiewende. Um diese umzusetzen und die Abhängigkeit von fossilen klimaschädlichen Brennstoffen schnellstmöglich zu reduzieren, werden wir in Ubstadt-Weiher nicht auf unseren Beitrag zur Nutzung der Windkraft verzichten können. Für eine umwelt- und bürgerverträgliche Realisierung unter den vorgenannten Punkten setzen wir Grüne Ubstadt-Weiher uns ein.

Anmerkung: Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19.03.24 den vom Regionalverband im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgeschlagenen Standort für die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen auf der Gemarkung Ubstadt im Bereich Finsterloch/Sperbel (WE14) abgelehnt und die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme analog der Sitzungsvorlage abzugeben.

https://ubstadt-weiher-sitzungsdienst.komm.one/bi/getfile.asp?id=53336&type=do

Wie sich aus den Einträgen im Markstammdatenregister entnehmen lässt, wurden in Ubstadt-Weiher im Januar und Februar dieses Jahres bereits 432 kWp an Leistung neu zugebaut. Dieser Wert liegt knapp 69 % über dem Vergleichswert des Vorjahres (256 kWp).

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen bundesweit dieses Jahr 13 GWp an PV-Leistung installiert werden. Bricht man diesen Wert auf die Einwohnerzahl Ubstadt-Weihers herunter, liegt das Jahresziel für unsere Gemeinde bei rund 2080 kWp. Mit der installierten Leistung aus den Monaten Januar und Februar haben wir somit bereits mehr als 20 % des Jahresziels der Gemeinde erreicht.

Das sind gute Nachrichten, die uns zeigen, dass die Energiewende keine utopische Zukunftsvorstellung mehr ist.

Im Gegenteil, wir sind auf einem guten Weg unsere Ziele im Bereich Photovoltaik zu erreichen. Und damit die Entwicklung so weitergeht, wollen wir auch kommunalpolitisch die richtigen Weichen stellen. Mit Balkonkraftwerken kann Jede und Jeder mit geringen Investitionskosten die Energiewende selbst in die Hand nehmen und durch die Nutzung des selbst produzierten Stroms Energiekosten sparen.

Wir wollen uns deshalb dafür einsetzen, dass diese selbst installierbaren Kleinkraftwerke von der Gemeinde gefördert werden!

In unserer Nachbargemeinde Kraichtal wird im Rahmen des Förderprogramms „Klimafit Kraichtal“ ein Balkonkraftwerk mit einer Pauschale von 200€ gefördert. Das ist nur ein Beispiel aus der Region für kommunale Förderung von Balkonkraftwerken.

Anschauliche Informationen zum Thema „Balkonkraftwerk“ hat die Heidelberger Energiegenossenschaft in einer Broschüre zusammengestellt. Spezialist zum Thema ist auch der Freiburger Verein Balkonsolar.

Quelle der Leistungswerte: marktstammdatenregister.de; entnommen am 27.03.2024

Förderprogramm der Stadt Kraichtal: https://www.kraichtal.de/umwe…/klimaschutz/foerderprogramm

 
 

Am 06.02.2024 fand im Rathaus die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik mit dem Schwerpunkt erneuerbare Energieversorgung statt und Mitglieder unseres Ortsverbands waren als Zuhörer dabei.

Die Beschlussvorlagen und Infomaterialien sind frei zugänglich auf dem Bürgerinfoportal von Ubstadt-Weiher ( https://ubstadt-weiher-sitzungsdienst.komm.one/…/si0057… ).

Was macht der AUT?

Der Ausschuss für Umwelt und Technik besteht aus dem Bürgermeister, Gemeinderät:innen und sogenannten sachkundigen Einwohner:innen und dient der Vorbereitung von Beschlüssen zum Thema Umwelt&Technik für den Gemeinderat.

Punkt 1: Geothermie

Nachdem unsere Gemeinde im Juni letzten Jahres der Projektentwicklungsgesellschaft PEG Regionaler Wärmeverbund GmbH & Co. KG beigetreten ist, investiert das Rathaus weitere 22.500 € für den Zeitraum Januar 2024 bis Mitte 2025. Das Ziel der PEG ist es den Aufbau eines regionalen Wärmeverbunds voranzutreiben. Zum Anschluss Ubstadt-Weihers an das Geothermie-Wärme aus Graben-Neudorf (und evtl. Dettenheim) verteilende Fernwärmenetz wurde dem Ausschuss eine mögliche Trassenführung vorgestellt. Nach erster Planung führe diese vom Anschlusspunkt Forst zunächst südlich an Forst vorbei, verläuft dann ein Stück entlang der B35a, bis sie sich schließlich parallel der K3575 Ubstadt nähert. Nachdem auf Höhe des Unterfeldgrabens eine Unterquerung der Landstraße und Bahntrasse erfolgte, soll das letzte Stück entlang des Bahndamms innerhalb des Rückhaltebeckens Silzwiesen bis zur geplanten Wärmeübergabestation gegenüber der Vereinsheime im Kleebühl verlaufen. Voraussetzung für einen Anschluss Ubstadt-Weihers an das Fernwärmenetz ist laut PEG ein erforderlicher jährlicher Wärmeabsatz von 18.200 MWh. Dieser Mindestverbrauch wird bei einer geplanten Versorgung des Schulzentrum Ubstadt als Großverbraucher und mehrerer Wohngebiete von Ubstadt und Weiher deutlich überschritten. Ob in einem nächsten Schritt auch Stettfeld und Zeutern an das Netz angeschlossen werden können, müssen weitere Untersuchungen zeigen. (Quelle: PEG Machbarkeitsanalyse: Steckbrief Ubstadt-Weiher, vorgestellt in der AUT-Sitzung am 06.02.2024)

Punkt 2: Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein, zu dem Ubstadt-Weiher gehört, wurde vom Bund mit der Aufgabe betraut, mindestens 0,2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für Photovoltaik-Flächen auszuweisen. Auf Ubstadt-Weiherer Gemarkung wurden dafür zwei Flächen ausgewählt: Einmal auf dem zu Ubstadt-Weiher gehörendem Teil der Kreismülldeponie Bruchsal und zum anderen eine Erweiterungsfläche der bereits bestehenden Photovoltaik-Anlage im Gewann „Lochheck“ zwischen K3575, Bahntrasse und der Kreisstraße zwischen Ubstadt und Weiher (K3523). Eine schwimmende Photovoltaik-Anlage auf dem Hardtsee wurde vom Regionalverband nicht berücksichtigt. Hier kann die Gemeinde jedoch über die Aufstellung des Bebauungsplanes selbst ein Gebiet ausweisen. Auch eine diskutierte Freiflächenanlage am Ortsrand Zeuterns Richtung Odenheim wurde aufgrund der guten Bodenqualität und damit Vorrang für landwirtschaftliche Zwecke nicht berücksichtigt. Hier könnten in Zukunft ggf. bereits bewährte Agri-PV-Konzepte zum Einsatz kommen, die damit eine Doppelnutzung ermöglichen würden. (Quelle: AUT vom 06.02.2024).

Punkt 3: Photovoltaik auf kommunalen Dächern

Bereits Mitte letzten Jahres hat die Gemeinde die Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau (https://beg-kraichgau.de/) mit der Belegung der kommunalen Dächer mit Photovoltaik beauftragt. Die Vorteile der Gemeinde sind zum einen der Wegfall der Errichtungskosten der Anlagen, Pachteinnahmen von 5% des Umsatzes aus der Einspeisung und die Lieferung vergünstigten Stroms für die genutzten Gebäude. Die auf den verschiedenen kommunalen Dächern installierten Anlagen sollen eine Gesamtleistung von mehr als 1000 kWp erreichen. Der Startschuss soll in wenigen Wochen mit einer 78 kWp Anlage auf dem Jugendzentrum in Weiher erfolgen. (Quelle: Präsentation der BEG zur AUT am 06.02.2024).

Punkt 4: Vorranggebiete für Windenergieanlagen

Auch für Windenergieanlagen muss der Regionalverband Vorranggebiete ausweisen, in diesem Fall für 1,8% der Regionsfläche. Von ursprünglich vier Suchraumflächen in Ubstadt-Weiher ist im kürzlich veröffentlichten Teilregionalplan „Windenergie“ nur noch eine Fläche an der Gemarkungsgrenze zu Kraichtal übriggeblieben: Zwischen Finsterlochhütte und Berzbach Richtung Kallenbergweg. Auf einer Fläche von 36,4 ha (was ungefähr 1% der Fläche von Ubstadt-Weiher entspricht) hätten dort theoretisch 4-5 Anlagen Platz. Der Abstand zu Wohnhäusern soll dabei mindestens 900 Meter betragen. Weitere Flächen z.B. im Hardtwald oder am Rohrbacher Hof wurden zunächst nicht berücksichtigt, sollen laut Gemeinde mit dem Regionalverband aber erneut abgestimmt werden. Am 12.02.24 beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Teilregionalplan. Bis zum 15.03.24 können der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht z.B. im Landratsamt Karlsruhe oder online unter www.region-karlsruhe.de eingesehen werden. In diesem Zeitraum kann außerdem schriftlich, per Mail oder über eine Online-Beteiligungsplattform ( https://rvmo.raumordnung-online.de/ ) Stellung genommen werden. Für Fragen und Antworten zur Windenergie empfehlen wir die Seite der Stadt Bruchsal ( https://www.bruchsal.de/gest…/energiewende/faq-windenergie ). (Quelle: Veröffentlichungen des Regionalverband Mittlerer Oberrhein, 06.02.2024)

Punkt 5: kommunale Wärmeplanung

Laut Bundesgesetz müssen alle Kommunen bis zum Jahr 2028 eine kommunale Wärmeplanung durchführen. Darunter versteht man eine Bestands- und Potenzialanalyse im Hinblick auf eine Wärmeversorgung der Gemeinde aus erneuerbaren Quellen. Aktuell liegt der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtwärmeverbrauch bei ca. 22%. Als erneuerbare Wärmequellen wird aktuell v.a. Biomasse und zu einem kleineren Teil Umweltwärme über Wärmepumpen sowie Solarthermie genutzt. Der überwiegende Teil geht auf Heizöl (ca. 32%) und Erdgas (ca. 45%) zurück. Werden alle in Ubstadt-Weiher verfügbaren Potenziale, darunter v.a. Umweltwärme, Biomasse und Solarthermie genutzt, lässt sich der Anteil der erneuerbaren Wärmequellen auf ca. 57% erhöhen. Dies zeigt, dass Ubstadt-Weiher mit eigenen Ressourcen den Wärmesektor nicht komplett umstellen kann und für knapp die Hälfte seines Wärmebedarfs auf Importe angewiesen bleibt. Mit diesem Hintergrund kann der geplante Anschluss ans Fernwärmenetz eine Chance bieten, die Klimaneutralität im Wärmesektor dennoch zu erreichen. (Quelle: Präsentation der vorläufigen Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung durch die UEA am 06.02.2024).

Am 12.07. hatte der Grüne Ortsverband Ubstadt-Weiher zum Onlinevortrag „Solar für das Gewerbe“ geladen.

Dr. Andreas Schroff begrüßte die eingewählten Zuhörenden und besonders die Referentin Leonie Herold. Es war erfreulich, dass Ubstadt-Weiherer Gewerbetreibende aus verschiedenen Bereichen wie Software, Architektur und Dienstleistungen, sowie Besitzer von Gewerbeimmobilien teilnahmen. Er führt kurz aus, was der Auslöser für die Veranstaltung war. Eine Bestandsaufnahme von Gewerbeimmobilien in Ubstadt-Weiher hat gezeigt, dass bei vielen noch keine Ausrüstung mit Photovoltaikanlagen besteht. Im Vortrag soll von Frau Herold aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten bestehen, wenn sich jemand für den Schritt zur PV-Anlage entschließt.

Leonie Herold stellte sich zunächst kurz vor. Nach dem Studium der regenerativen Energiewirtschaft an der TH Bingen arbeitet sie nun zum einen ehrenamtlich für den Verein der Ingenieure und eine Bürgerenergiegenossenschaft und hauptberuflich bei einem Softwareunternehmen, das Software zur Abrechnung von Mieterstrom anbietet und Gebäudebetreiber bei Fragen berät.

Für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines gewerblich genutzten Gebäudes sprechen mehrere Punkte: Wertsteigerung der Immobilie, Nachhaltigkeit, Unabhängigkeit und zuletzt Nachfragen der Mieter (vermehrt seit der Energiekrise).

Weshalb sollte man eine PV-Anlage selbst betreiben? Man kann das Dach ja auch verpachten. Aber das Beliefern von Mietern verspricht eine höhere Rendite und steigert die Attraktivität des Mietobjektes.

Für die Planung müssen zunächst einige Fragen geklärt werden:

Welche Fläche soll mit PV belegt werden, gibt die Statik das her, welche Energiemenge will ich erzeugen, welche Energieverbrauchsquote habe ich? Habe ich zum Beispiel Kühlbedarf, d.h. ständigen Stromverbrauch? Muss Energie zwischengepuffert werden?

Welches Geschäftsmodell möchte ich betreiben – Volleinspeisung oder Teileinspeisung? Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, was u.a. von der Objektgröße abhängt. Je nach Bedarf könnte die Fläche auch gesplittet werden, um teilweise der Voll- und Teilversorgung zu dienen.

Bei der Versorgung von Mietern muss entschieden werden, ob der Mieter nur noch einen Strombezugsvertrag möchte oder in den Schwachlastzeiten der PV-Anlage seinen Strom noch vom Netzbetreiber bezieht.

Ausblick: Im Energiewirtschaftsgesetz soll es für eine gemeinschaftliche Gebäudestromversorgung Erleichterungen geben.

Eine Frage aus dem Teilnehmerkreis war zum Beispiel, ob die Nachbarschaft versorgt werden könnte. Hierbei ist zu beachten, dass eine Versorgung über die eigene Grundstücksgrenze hinaus Konkurrenz mit den Netzbetreibern darstellt und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden muss.

Weiterhin wurde gefragt, ob man auch Ladesäulen installieren und betrieben kann. Für Firmenfahrzeuge ist dies möglich. Um öffentliche Ladesäulen anzubieten, gilt es rechtliche Aspekte zu beachten.

Der interessante und abwechslungsreiche Vortrag kann bei Interesse per Video bereitgestellt werden.

Windkraft:
Infotag in Östringen (Artikel vom 22.10.2022)

Am 22.10.2022 hat die Stadt Östringen zum Informationstag Windenergie eingeladen und wir haben teilgenommen.

Um 14:00 Uhr begann die geplante zweistündige Exkursion von der Hermann-Kimling-Halle zu drei Aussichtspunkten: Modellflugplatz Odenheim, Schindelbergkapelle und Weingut Honold. Wir fuhren in einem großen Bus mit ca. 50 Personen und bekamen viele Informationen bereits während der Fahrt von Herrn Bürgermeister Felix Geider, von Herrn Dr. Christoph Ewen (Forum EnergiedialogBaden-Württemberg) und von Frau Anke Uhlig (Landschaftsplanungsbüro BHM in Bruchsal).


An jedem Aussichtspunkt wurden den Teilnehmer*innen anhand von bearbeiteten Fotos eine mögliche Simulation der Windradstandorte aufgezeigt.
So könnte es in Zukunft einmal aussehen: In der hügeligen und weiten Landschaft standen die Windräder eher locker verteilt, zum Teil von den Hügeln verdeckt, manche bis zum Sockel zu sehen. Sie waren mit ihren 250 m Höhe zwar ziemlich groß, aber wirkten durch vorherrschende topographische Gegeben-heiten nicht so dominant wie in der Ebene.
Als interessierte Investoren wurden unter anderem EnBW, Vattenfall und die Firma Altus genannt. Von der Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau nahmen auch zwei Vertreter teil, die interessiert waren, hier aktiv zu werden.
Es wurden viele Fragen zu Lärm-, Landschafts-, Gewässer-, Naturschutz und zur Finanzierung beantwortet: Das ausgewiesene Potentialgebiet mit einer Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m² in 160 m über Grund ist 326 Hektar groß und entspricht sechs Prozent der Gemarkungsfläche von Östringen. Die Vorsorgeentfernung zu Siedlungen wird wegen Lärmschutz auf mindestens einen Kilometer festgelegt. Die Betonsockel der Windräder werden einen Durchmesser von 26 m und drei bis vier Meter Tiefe haben.

Das Fazit von Herrn Geider war:
Da die Windräder durch die Regionalplanoffensive vom Land sowieso kommen werden, sollten wir als Kommune frühzeitig steuern wohin und wie viele, um aktiv mitgestalten zu können.

Nach einer Stärkung mit Brezeln und Getränken begann um 18:00 Uhr die Informationsveranstaltung in der Hermann-Kimling Halle.
Dr. Matthias Proske, Verbandsdirektor für die Region Mittlerer Oberrhein, erklärte, dass am 31.10.22 eine neue Naturschutzverordnung in Kraft tritt und damit kann man mit dem Masterplan der Regionalplanoffensive für erneuerbare Energien beginnen, der 2025 bereits abgeschlossen sein soll.
Vom Landratsamt Karlsruhe war Forstrevierleiter Herr Kaiser mit einem Infostand vertreten.
Der Vorstand der Modellflieger Odenheim las einen Appell vor, man möge den Verein in den Plänen berücksichtigen, da zu nahe Windräder Modellflug unmöglich mache. Frau Uhlig erklärte, dass man sich genau aus diesem Grund für eine frühe Bürgerbeteiligung entschieden habe, um solche Stimmen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der weiteren Planungsschritte werden die Träger öffentlicher Belange angehört, dabei werden dann Widersprüche zum Thema Naturschutz aufgedeckt, ebenso zu Flugkorridoren oder militärischen Einschränkungen, wie z.B. eine vorhandene NATO-Pipeline.
Die Potentialfläche wird dadurch zwangsläufig kleiner werden. Schlussendlich gab es bei der Veranstaltung wenig kritische Stimmen.
Unter den Anwesenden schien die Einsicht zu bestehen, dass wir die Windkraft brauchen und durch gemeinsame Planungen das Beste daraus machen müssen. Die Zeit ist reif für die erneuerbaren Energien, packen wir es an!

Infoabend zur Windenergie in Östringen – Bürgermeister Geider spricht
Bild: I. Ratajczak