Am 12.07. hatte der Grüne Ortsverband Ubstadt-Weiher zum Onlinevortrag „Solar für das Gewerbe“ geladen.
Dr. Andreas Schroff begrüßte die eingewählten Zuhörenden und besonders die Referentin Leonie Herold. Es war erfreulich, dass Ubstadt-Weiherer Gewerbetreibende aus verschiedenen Bereichen wie Software, Architektur und Dienstleistungen, sowie Besitzer von Gewerbeimmobilien teilnahmen. Er führt kurz aus, was der Auslöser für die Veranstaltung war. Eine Bestandsaufnahme von Gewerbeimmobilien in Ubstadt-Weiher hat gezeigt, dass bei vielen noch keine Ausrüstung mit Photovoltaikanlagen besteht. Im Vortrag soll von Frau Herold aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten bestehen, wenn sich jemand für den Schritt zur PV-Anlage entschließt.
Leonie Herold stellte sich zunächst kurz vor. Nach dem Studium der regenerativen Energiewirtschaft an der TH Bingen arbeitet sie nun zum einen ehrenamtlich für den Verein der Ingenieure und eine Bürgerenergiegenossenschaft und hauptberuflich bei einem Softwareunternehmen, das Software zur Abrechnung von Mieterstrom anbietet und Gebäudebetreiber bei Fragen berät.
Für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines gewerblich genutzten Gebäudes sprechen mehrere Punkte: Wertsteigerung der Immobilie, Nachhaltigkeit, Unabhängigkeit und zuletzt Nachfragen der Mieter (vermehrt seit der Energiekrise).
Weshalb sollte man eine PV-Anlage selbst betreiben? Man kann das Dach ja auch verpachten. Aber das Beliefern von Mietern verspricht eine höhere Rendite und steigert die Attraktivität des Mietobjektes.
Für die Planung müssen zunächst einige Fragen geklärt werden:
Welche Fläche soll mit PV belegt werden, gibt die Statik das her, welche Energiemenge will ich erzeugen, welche Energieverbrauchsquote habe ich? Habe ich zum Beispiel Kühlbedarf, d.h. ständigen Stromverbrauch? Muss Energie zwischengepuffert werden?
Welches Geschäftsmodell möchte ich betreiben – Volleinspeisung oder Teileinspeisung? Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, was u.a. von der Objektgröße abhängt. Je nach Bedarf könnte die Fläche auch gesplittet werden, um teilweise der Voll- und Teilversorgung zu dienen.
Bei der Versorgung von Mietern muss entschieden werden, ob der Mieter nur noch einen Strombezugsvertrag möchte oder in den Schwachlastzeiten der PV-Anlage seinen Strom noch vom Netzbetreiber bezieht.
Ausblick: Im Energiewirtschaftsgesetz soll es für eine gemeinschaftliche Gebäudestromversorgung Erleichterungen geben.
Eine Frage aus dem Teilnehmerkreis war zum Beispiel, ob die Nachbarschaft versorgt werden könnte. Hierbei ist zu beachten, dass eine Versorgung über die eigene Grundstücksgrenze hinaus Konkurrenz mit den Netzbetreibern darstellt und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden muss.
Weiterhin wurde gefragt, ob man auch Ladesäulen installieren und betrieben kann. Für Firmenfahrzeuge ist dies möglich. Um öffentliche Ladesäulen anzubieten, gilt es rechtliche Aspekte zu beachten.
Der interessante und abwechslungsreiche Vortrag kann bei Interesse per Video bereitgestellt werden.